EU beschließt Gesetz für EV-Infrastruktur

10/9/2023

Um den Zugang zur Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge (EV) in ganz Europa zu verbessern, wurde im Sommer 2023 vom Rat der Europäischen Union ein neues Gesetz verabschiedet, das vorschreibt, dass EV-Ladestationen mindestens alle 37 Meilen bzw. 60 km entlang der Hauptverkehrsrouten aufgestellt werden müssen. Die EU hat dieses Ziel mit der Installation von 1 Million öffentlicher Ladepunkte bis 2025 und 2030 gleichgesetzt, wobei diese Zahl auf 3 Millionen erhöht werden soll. Dieser Schritt ist Teil eines konzertierten Vorstoßes der EU zur Erreichung der Klimaziele, in deren Rahmen die Umstellung auf Elektroautos und die Abkehr von herkömmlichen Benzin- oder Dieselfahrzeugen eine wichtige Rolle spielen.

Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge

Eine der Hauptsorgen, die die Elektrofahrzeugbranche seit ihrer Gründung beschäftigt, ist die „Reichweitenangst". Dieser Begriff bezieht sich auf die Angst, dass die Batterie eines Elektrofahrzeugs leer sein könnte, bevor es sein Ziel erreicht. Diese Angst rührt von traditionellen Vorstellungen über den Transport her und ignoriert die bedeutenden technologischen Entwicklungen, die in der Branche vorgenommen wurden.

In den letzten Jahren wurden die Infrastruktur und Technologie von Elektrofahrzeugen deutlich verbessert, und „Reichweitenangst" wird schnell zu einer veralteten Idee. Als Elektrofahrzeuge vor über zehn Jahren auf unsere Straßen kamen, reichte eine volle Ladung wahrscheinlich für 100 Meilen. Mittlerweile können die meisten modernen Elektrofahrzeuge jedoch mit nur einer Ladung eine Reichweite von 200 bis 300 Meilen erreichen, was sie den Fahrzeugen mit herkömmlichem Kraftstoff näher bringt. Diese bemerkenswerte Verbesserung bedeutet zusammen mit Fortschritten in der Ladetechnologie, dass ultraschnelle Ladegeräte wie unser DC 180 ein Elektrofahrzeug in einem Bruchteil der Zeit, die es früher brauchte, auf die volle Kapazität aufladen können; Es zeigt, dass die Reichweitenangst immer mehr der Vergangenheit angehört.

Doch wie die EU mit der Umsetzung dieses neuen Gesetzes erkennt, kann die Infrastruktur, die zur Unterstützung des vollständigen Übergangs zu Elektrofahrzeugen weg von Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor (ICE) erforderlich ist, noch viel weiter gehen. Es besteht nach wie vor ein deutliches Ungleichgewicht zwischen der Anzahl der verfügbaren herkömmlichen Tankstellen und der Anzahl der Ladestationen für Elektrofahrzeuge. Dies ist insbesondere in ländlichen Gebieten ein Problem. Der Mangel an Elektrofahrzeug-Infrastruktur wird zu einem noch wichtigeren Problem, wenn man bedenkt, dass das Aufladen von Elektrofahrzeugen normalerweise länger dauert. Wenn also weniger Ladestationen für Elektrofahrzeuge zur Verfügung stehen, die Nachfrage aber mit steigenden Verkaufszahlen für Elektrofahrzeuge steigt, steigt das Risiko von Warteschlangen und langen Wartezeiten. Dieses Problem und diese Unannehmlichkeiten können für diejenigen, die über den Umstieg auf ein Elektrofahrzeug nachdenken, äußerst abschreckend sein. Wenn wir das Laden von Elektrofahrzeugen als praktikable, bequeme und einfache Transportform darstellen, muss die Infrastruktur bereit sein, den Anforderungen gerecht zu werden.

Weitere Entwicklungen in der EV-Infrastruktur

Das neue Gesetz wird offiziell im Jahr 2025 in Kraft treten und enthält Bestimmungen zu einer Reihe von Faktoren, die in das Infrastrukturnetz für Elektrofahrzeuge in ganz Europa eingebunden sind. Die wichtigste Leitlinie des Gesetzes sieht vor, dass auf Hauptstraßen, die Teil des Transeuropäischen Verkehrsnetzes (TEN-T), oft als Europas Hauptverkehrskorridor bezeichnet, sind, alle 60 Kilometer Schnellladestationen installiert werden müssen. Beim Laden von Elektrofahrzeugen stehen verschiedene Ladestufen zur Verfügung. Die derzeit am häufigsten anzutreffenden Geräte reichen von Level 1 bis Level 3, die sich erheblich in der Leistungsabgabe und vor allem in der Ladezeit unterscheiden. Das neue EU-Gesetz sieht vor, dass die europaweit neu installierten Ladestationen zunächst eine Gesamtleistung von mindestens 400 kW haben und mindestens ein Ladegerät mit 150 kW umfassen müssen. Für die zweite Ausbaustufe wird erwartet, dass diese Ladestationen bis Ende Dezember 2027 eine Gesamtleistung von 600 kW haben werden. Dies zeigt, dass dieses neue Gesetz nicht nur den Zugang zum Laden von Elektrofahrzeugen in den Vordergrund stellt, sondern auch die langfristigen Auswirkungen des Übergangs zur Elektromobilität berücksichtigt. Wenn dafür gesorgt wird, dass schnelle oder sogar ultraschnelle Ladegeräte leicht verfügbar sind, verbessert sich der Komfort von Elektrofahrzeugen erheblich und ermöglicht ein effizienteres Ladenetzwerk.

Eine weitere wichtige Bedingung der neuen Gesetzgebung ist die Schaffung eines standardisierten Netzwerks. Mit der Verbesserung der Ladenetzwerk-Managementsysteme ist die Arbeit der Ladebetreiber für Elektrofahrzeuge viel einfacher geworden. Die neuen Gesetze, die 2025 in Kraft treten, erfordern, dass alle öffentlichen Ladesysteme die Zahlung per Karte oder kontaktlosem Gerät unterstützen. Dadurch wird die Standardisierung des Ladenetzes für Elektrofahrzeuge auf dem gesamten Kontinent weiter vorangetrieben und sichergestellt, dass Elektrofahrzeugnutzer jede Ladestation nutzen können, ohne Abonnementdienste oder spezielle Apps zu benötigen. Letztendlich vereinfacht dieser Schritt das Aufladen von Elektrofahrzeugen und sorgt europaweit für „Pay-at-the-Tank"-Dienste, die den traditionellen Betankungsmethoden, die viele gewohnt sind, viel näher kommen.

Diese Gesetzgebung ist mit Blick auf die Zukunft des Ladens von Elektrofahrzeugen konzipiert, daher beziehen sich einige Klauseln auf die neuesten Fortschritte in der Elektrofahrzeugindustrie, wie beispielsweise Wasserstoffkraftstoff. Durch die Festlegung des Ziels, mindestens eine Wasserstofftankstelle pro 124 Meilen (oder 200 km) entlang der wichtigsten TEN-T-Autobahnen Europas zu errichten, ist dieser Schritt der Zeit einen Schritt voraus. In ähnlicher Weise eröffnet die Gesetzgebung auch weitere E-Mobilitätspfade für maritime Transportmittel, beispielsweise einschließlich einer Klausel, die vorsieht, dass große Seehäfen bis 2030 landseitigen Zugang zu Elektrizität bieten sollten.

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